Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Stand: Januar 2011 


§ 1 Gegenstand

Bei Leistungen von Oliver P. Müller Personalentwicklung gelten unter Ausschluss anderslautender Bedingungen des Kunden die nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich andere Vereinbarungen getroffen worden sind. Die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausgeschlossen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn Oliver P. Müller Personalentwicklung diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen hat.

 

§ 2 Anmeldung zu offenen Seminaren

Offene Seminare sind solche Seminare, die in unserem Katalog, Newsletter, Flyer, im Internet oder in Anzeigen öffentlich ausgeschrieben werden. Anmeldungen müssen schriftlich per Brief, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Die Buchung wird schriftlich bestätigt. Die Rechnung ist spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn zu bezahlen.

 

§ 3 Angebote für Inhouse-Veranstaltungen

Schriftlich verfasste Angebote für Inhouse-Seminare, Workshops, Beratungsleistungen und Coachings behalten für drei Monate ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebots.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist Oliver P. Müller Personalentwicklung berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10 % p. a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion. Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.

 

§ 5 Stornierung offener Seminare

Stornierungen müssen stets schriftlich erfolgen. Bei Abmeldung bis vier Wochen vor Seminarbeginn kann der Vertragspartner kostenfrei stornieren, bis zwei Wochen vor dem Seminar kann der Vertragspartner einmalig einen Ersatztermin benennen, ansonsten berechnen wir 25% der Seminargebühr. Bei Absagen kürzer als zwei Wochen vor Seminarbeginn berechnen wir 50% der Seminargebühr, außer der Vertragspartner benennt einmalig einen Ersatztermin. In diesem Fall berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 150,00 Euro. Bei Stornierung des Ersatztermins unabhängig von der Fristigkeit wird die volle Seminargebühr berechnet. Eventuell anfallende Stornogebühren durch ein Hotel werden vom Vertragspartner übernommen.

 

Bei Nichterscheinen oder Absage kürzer als 4 Arbeitstage berechnet Oliver P. Müller Personalentwicklung die volle Seminargebühr. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Seminarteilnahme ist jederzeit übertragbar.

 

§ 6 Stornierung von Inhouse-Veranstaltungen

Schriftlich bestätigte Termine für Inhouse-Seminare, Workshops, Beratungsleistungen und Coachings können bis 6 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden, bis drei Wochen vor dem Termin kann der Vertragspartner einmalig einen Ersatztermin benennen, andernfalls stellen wir den bereits geleisteten Vorbereitungsaufwand in Rechnung. Bei Absagen kürzer als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der vereinbarten Honorare oder Pauschalen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen oder Absage kürzer als 4 Arbeitstage berechnet Oliver P. Müller Personalentwicklung die volle Veranstaltungsgebühr. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Teilnahme ist jederzeit übertragbar. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.

 

§ 7 Seminarannullierung

Oliver P. Müller Personalentwicklung behält sich das Recht vor, offene Seminare bei zu geringer Teilnehmerzahl (üblicherweise weniger als 6 Teilnehmer) bis zu 3 Tage vor Seminarbeginn abzusagen und Ersatztermine anzubieten. Bei Ausfall des Seminars durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

 

§ 8 Vertrauliche Informationen, Datenschutz

Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner können jedoch Ideen, Konzeptionen, Know­How und Techniken, die sich auf die Personal- und Organisationsentwicklung beziehen, frei nutzen. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

 

§ 9 Urheberrechte

Seminarteilnehmer verpflichten sich zur Beachtung folgender Punkte: Seminarbegleitende Arbeitsmappen, Präsentationen bzw. Unterlagen, etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

§ 10 Haftung

Alle Dienstleistungen werden nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und erbracht.

Für erteilten Rat und die Verwertung erworbener Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung. Oliver P. Müller Personalentwicklung haftet ausschließlich für Schäden, die von ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Seminare in Form von Sport- und Abenteuerveranstaltungen einem besonderen Risiko unterliegen. Alle Teilnehmer sollen sich den Anforderungen des Seminars gewachsen fühlen. Sie tragen für ihr Handeln und ihre körperliche und geistige Gesundheit selbst die Verantwortung. Oliver P. Müller Personalentwicklung übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den

Teilnehmern ergeben.

 

§ 11 Sektenpassus

Alle Dienstleistungen von Oliver P. Müller Personalentwicklung beruhen auf fundierten wissenschaftlichen Grundlagen - nicht auf Ideologie oder Sektenkult. Deshalb distanzieren wir uns entschieden von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehnen jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahe stehenden Unternehmen ab. Wir erklären, dass unser Unternehmen nicht nach einer Methode („Technologie") von L. Ron Hubbard (z.B. der „Technologie" zur Führung eines Unternehmens) oder sonst mit einer mit Hubbard zusammenhängenden Methode arbeitet, sondern sie vollständig ablehnt. Wir verwahren uns gegen entsprechende Werbungen für Schulungen, Kurse oder Seminare, welche eine Methode von L. Ron Hubbard zur Grundlage haben oder an diese „Technologien" angelehnt sind und unterbinden jedwede Verbreitung in unserem   Unternehmen. Wir organisieren keine Schulungen, Kurse oder Seminare nach oben genannten „Technologien“ in unserem Unternehmen und veranlassen niemanden dazu, diese zu organisieren bzw. zu besuchen. Wir unterhalten keine geschäftsmäßigen Beziehungen zu Personen, Firmen oder Organisationen, die die Einführung der Methode („Technologie“) von L. Ron Hubbard forcieren bzw. die Verbreitung besagter Methoden („Technologie") von L. Ron Hubbard unterstützen. Ferner unterstützen wir wissentlich keine Firmen oder Unternehmensgruppen, die selbst nach der Methode („Technologie") von L. Ron Hubbard geführt oder beeinflusst werden.

 

§ 12 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist ausschließlich Gießen.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

Für unsere Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Für Aufträge, die durch uns vermittelt, aber von den Lieferanten direkt bestätigt, geliefert, ausgeführt und berechnet werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten.